| Einschreibungsvoraussetzungen |
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Einschreibungsvoraussetzungen für den Studiengang Journalistik sind das Zeugnis der Hochschulreife sowie der Nachweis einer mindestens sechswöchigen Hospitation in der Redaktion eines tagesaktuellen Mediums. Um diesen Hospitationsplatz müssen sich die Bewerber selbst kümmern. Die Hospitation kann auch gesplittet werden (2 x 3 Wochen).
Hospitation
Grundsätzlich anerkannt wird eine solche Hospitation in der Redaktion einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift oder in der Redaktion einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt. Auch eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen wird anerkannt, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat:
Der Nachweis der Hospitation ist zur Einschreibung vorzuweisen. Numerus Clausus Die 52 Studienplätze werden nach einem internen Numerus-Clausus-Verfahren vergeben. Der Numerus Clausus lag in der Vergangenheit bei etwa 1,1 bis 1,3, die Wartezeit bei etwa sieben bis neun Semestern: http://www.tu-dortmund.de/uni/Einstieg/bewerbung/zulassungsverfahren/ncwerte.pdf
Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Volontariat
Zusätzlich zu den 52 regulären Studienplätzen stehen weitere 15 bis 20 Plätze für Bewerberinnen und Bewerber mit einem bereits abgeschlossenen Volontariat zur Verfügung. Dabei muss das Volontariat nach den einschlägigen Bedingungen der geltenden Ausbildungstarifverträge absolviert worden sein. Anmerkannt werden das zweijährige Volontariat bei einer Tageszeitung bzw. das zweijährige Volontariat bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder bei einer privaten Hörfunk- oder Fernsehstation, soweit diese ein Vollprogramm veranstalten. Ferner erkennt das Institut für Journalistik auch das Volontariat in einem Zeitschiftenverlag an, sofern es dem Ausbildungstarifvertrag im Zeitschriftenbereich entspricht und die jeweilige Redaktion allgemeine aktuelle Ereignisse publizistisch aufarbeitet. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Programmschemata usw.) Das Studium der Journalistik kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Bewerbungsschluss für das nachfolgende Wintersemester ist jeweils der 15. Juli. Weitere Informationen zur Zulassung Auskünfte zur Zulassung und zur Einschreibung erteilt das Studierendensekretariat der Technischen Universität Dortmund. Bewerbungen sind online ab dem 8. Juni möglich: Der Link http://www.zfs.uni-dortmund.de wurde ersetzt! Den Link auf die Online-Bewerbung finden Sie jetzt hier: http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/bewerbung/onlinebewerbung/index.html
Studierendensekretariat |







