Technische Universität Dortmund Institut für JournalisikFakultät Kulturwissenschaften

Einschreibungsvoraussetzungen

Einschreibungsvoraussetzungen für den Studiengang Journalistik sind das Zeugnis der Hochschulreife sowie der Nachweis einer mindestens sechswöchigen Hospitation in der Redaktion eines tagesaktuellen Mediums. Um diesen Hospitationsplatz müssen sich die Bewerber selbst kümmern. Die Hospitation kann bei einer Tageszeitung, wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazinen, einer Hörfunk- oder Fernsehanstalt oder bei einem tagesaktuellen Online-Medium absolviert werden. Ziel der Hospitation ist es, wiederkehrende journalistische Basisroutinen kennen zu lernen. Nicht anerkannt werden Hospitationen in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur oder in nicht journalistischen Medien und Produktionsfirmen. Die sechswöchige Hospitationsdauer kann gesplittet und auf verschiedene Medien verteilt werden, wenn die Praktika beim selben Medium stattfinden. Es werden zwei dreiwöchige Hospitationen oder eine zweiwöchige plus eine vierwöchige Hospitation anerkannt. Dem Institut für Journalistik ist bekannt, dass es für Schüler mitunter schwierig ist, Hospitationsplätze für die Dauer von sechs Wochen zu finden

Freie Mitarbeit

Auch eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen wird anerkannt, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat:

Besuch von Terminen und selbständiges Textschreiben Bearbeitung fremder Texte (kürzen, umschreiben, titeln) Sonntagsdienst, Spätdienst.

Der Nachweis der Hospitation ist zur Einschreibung vorzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt müsssen die Bewerber mindestens ein Drittel der Hospitation abgeleistet haben.

Numerus Clausus

Die 52 Studienplätze werden nach einem internen Numerus-Clausus-Verfahren vergeben. Der Numerus Clausus lag in der Vergangenheit bei etwa 1,1 bis 1,3, die Wartezeit bei etwa sieben bis neun Semestern:
www.tu-dortmund.de/uni/Einstieg/bewerbung/zulassungsverfahren/ncwerte.pdf

Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Volontariat

Zusätzlich zu den 52 regulären Studienplätzen stehen weitere 15 bis 20 Plätze für Bewerberinnen und Bewerber mit einem bereits abgeschlossenen Volontariat zur Verfügung. Dabei muss das Volontariat nach den einschlägigen Bedingungen der geltenden Ausbildungstarifverträge absolviert worden sein. Anmerkannt werden das zweijährige Volontariat bei einer Tageszeitung bzw. das zweijährige Volontariat bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder bei einer privaten Hörfunk- oder Fernsehstation, soweit diese ein Vollprogramm veranstalten. Ferner erkennt das Institut für Journalistik auch das Volontariat in einem Zeitschiftenverlag an, sofern es dem Ausbildungstarifvertrag im Zeitschriftenbereich entspricht und die jeweilige Redaktion allgemeine aktuelle Ereignisse publizistisch aufarbeitet. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Programmschemata usw.)

Das Studium der Journalistik kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Bewerbungsschluss für das nachfolgende Wintersemester ist jeweils der 15. Juli.

Bei Fragen zur Hospitation können Sie sich an Frau Angelika Mikus
(angelika.mikustu-dortmund.de, 0231/755-6534) wenden.

Weitere Informationen zur Zulassung

Auskünfte zur Zulassung und zur Einschreibung erteilt das Studierendensekretariat der Technischen Universität Dortmund:

www.tu-dortmund.de/uni/studierende/bewerbung/onlinebewerbung/index.html

Studierendensekretariat
TU Dortmund
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Info-Hotline: 0231/755-2345

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