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Fachschaft
Beurlaubung PDF Drucken

Beurlaubung während des Volos

Nach Auskunft des Studierendensekretariats besteht ein Anspruch auf Entbindung von den Studiengebühren, wenn eine Beurlaubung nach anerkannten Gründen vorliegt. Zu diesen zählt unter anderem das Volontariat. Daher sollten diejenigen, die gerade ein Volontariat absolvieren, sich wie gehabt beurlauben lassen. Dazu benötigt Ihr eine Bescheinigung des Instituts für Journalistik, dass das Volontariat ein Pflichtpraktikum laut DPO ist.

Diese Bescheinigung erhaltet Ihr bei Angelika Mikus oder Frau Barbknecht. Benötigt werden folgende Angaben:

1.) Name

2.) Anschrift

3.) Matrikel-Nr.

4.) Arbeitgeber (Medienpartner)

5.) Beginn und Ende des Volontariats