Der Masterstudiengang Journalistik startet zum
Wintersemester 2011/2012.
REGELSTUDIENZEIT: 2 SEMESTER
Die Zugangsvoraussetzungen gestalten sich laut Prüfungsordnung für den Studiengang Master Journalistik wie folgt:
Zugangsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der an der Universität Dortmund erworbene B.A. Journalistik oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Studienabschluss. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelor-Studiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs mit der Bewerberin / dem Bewerber auch bei einer schlechteren Gesamtnote eine Zulassung zum Masterstudium aussprechen.
(2) Außerdem muss der Bewerber / die Bewerberin ausreichende journalistische Berufserfahrung nachweisen. Das setzt den Abschluss eines Redaktions-Volontariats bei einem aktuellen Massenmedium voraus. Das Redaktions-Volontariat kann durch ein im Rahmen des Bachelor-Studiums absolviertes mindestens zwölfmonatiges Volontariat ersetzt werden.
(3) Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudiengang trifft der Prüfungsausschuss.
Weitere Informationen zur Zulassung
Auskünfte zur Zulassung, zum Volontariat und zur Einschreibung erhalten Sie bei Dipl.-Journ. Angelika Mikus (0231/755-6534, angelika.mikustu-dortmund.de). Internationale Studierende werden gebeten, sich an das Akademische Auslandsamt der TU Dortmund zu wenden: www.aaa.uni-dortmund.de/cms/de/Internationale_Studierende/index.html
Weiter Informationen zu dem Studiengang M.A. Journalistik finden Sie unter den folgenden Punkten:

