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Das Institut für Journalistik gehört der Fakultät „Kulturwissenschaften“ der TU Dortmund an, zusammen mit dem Institut für Deutsche Sprache und Literatur, dem Institut für Anglistik und Amerikanistik sowie dem Historischen Institut.

Über alle grundlegenden Fragen von Lehre, Forschung und Verwaltung berät und entscheidet der Vorstand des Instituts, dem neben den Professoren auch Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Studierenden sowie der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter angehören. Der Institutsvorstand wählt aus dem Kreis der Professoren jeweils für zwei Jahre einen geschäftsführenden Institutsleiter (und Stellvertreter). Dieser kümmert sich verantwortlich nicht nur um die anfallenden administrativen Aufgaben, sondern vertritt das Institut auch nach außen.

Für die Organisation der Prüfungen und sonstige mit der Prüfungsordnung für das Studium der Journalistik zusammenhängende Fragen und Aufgaben liegt die Zuständigkeit beim Prüfungsausschuss, der vom Vorstand des Instituts gewählt wird. In ihm sind neben vier Professoren, von denen einer einem der zugelassenen Zweitfächer angehört, auch Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden repräsentiert. Die Geschäfte des Prüfungsausschusses regelt der Vorsitzende in enger Kooperation mit dem zentralen Prüfungsamt der Universität.