Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Institut für Journalistik der TU Dortmund hat den Anspruch, seine Websites entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt journalistik.tu-dortmund.de und seine Subdomains gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 17.09.2020
Zuletzt geprüft am: 22.09.2020
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
In den Webauftritt eingebundene Videos
Farbkontraste im Navigationsmenü
Gründe
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen
Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden. Zudem sind unsere Videos auf unserem Instagram-Kanal (https://www.instagram.com/ij_tu_dortmund/) mit Untertiteln versehen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Tina Bettels-Schwabbauer
tina.bettels(at)tu-dortmund.de