Informationen zur Einschreibung
Einschreibungsvoraussetzungen für alle Bachelorstudiengänge am Institut für Journalistik sind die Allgemeine Hochschulreife sowie ein sechswöchiges journalistisches Praktikum. Im Studiengang Musikjournalismus muss zusätzlich eine Eignungsprüfung absolviert werden.
Um dieses Praktikum müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst kümmern. Freie Mitarbeit kann äquivalent zur Hospitation anerkannt werden (s.u.)
Für die Bewerbung zu den Studiengängen muss der Praktikumsnachweis noch nicht vorliegen, sondern erst zur Einschreibung.
Mit welchen Praktika kann ich mich einschreiben?
Journalistik (B.A.)
Anerkannt werden Praktika bei
- Tageszeitungen, wöchentlich erscheinenden Zeitungen oder Nachrichtenmagazinen
- tagesaktuellen Redaktionen von Hörfunk- oder Fernsehanstalten oder
- tagesaktuellen Online-Medien
Wirtschaftspolitischer Journalismus (B.A.)
Anerkannt werden Praktika bei
- Tageszeitungen, wöchentlich erscheinenden Zeitungen oder Nachrichtenmagazinen
- tagesaktuellen Redaktionen von Hörfunk- oder Fernsehanstalten oder
- tagesaktuellen Online-Medien
- Zusätzlich anerkannt werden Praktika in hochwertigen, thematisch entsprechend ausgerichteten Monatsmagazinen
Wissenschaftsjournalismus (B.A.)
Anerkannt werden Praktika bei
- Tageszeitungen, wöchentlich erscheinenden Zeitungen oder Nachrichtenmagazinen
- tagesaktuellen Redaktionen von Hörfunk- oder Fernsehanstalten oder
- tagesaktuellen Online-Medien
- Zusätzlich anerkannt werden Praktika in hochwertigen, thematisch entsprechend ausgerichteten Monatsmagazinen
Musikjournalismus (B.A.)
Anerkannt werden Praktika bei
- Tageszeitungen, wöchentlich erscheinenden Zeitungen oder Nachrichtenmagazinen
- tagesaktuellen Redaktionen von Hörfunk- oder Fernsehanstalten oder
- tagesaktuellen Online-Medien
- Zusätzlich anerkannt werden Praktika in hochwertigen, thematisch entsprechend ausgerichteten Monatsmagazinen
Nicht anerkannt werden in allen Studiengängen Praktika in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR- oder Medienagentur, Pressestellen oder in nicht journalistischen Medien und Produktionsfirmen.
Ziel des Praktikums ist es, wiederkehrende journalistische Basisroutinen kennen zu lernen und ein Grundverständnis der öffentlichen Aufgabe des Journalismus zu entwickeln. Praktika in all den genannten Betrieben können deshalb grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn
- es sich um eine mehrköpfige Vollredaktion mit professioneller Redaktionsstruktur und entsprechenden redaktionellen Arbeitsabläufen handelt (also beispielsweise die Online-Seite nicht von einem Chefredakteur allein geplant und "gefahren" wird, dem freie Mitarbeiter zuliefern) und überwiegend eigener Content recherchiert und produziert wird
- Onlinemedien können anerkannt werden, wenn die Ausrichtung der Seite journalistisch und deutlich nachrichtlich-tagesaktuell ist (d.h. dass z.B. nicht nur ein kleiner Teil der Meldungen täglich aktualisiert wird)
Im Lauf des Praktikums müssen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber folgende Aufgaben erfüllt haben:
- Recherchieren und Umsetzen eigener Texte/Beiträge
- Begleitung der Redakteure bei täglichen Arbeitsabläufen (= je nach Medium z.B. Redigieren, Layouten, Sendung planen)
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die sechs Wochen Praktikum aufteilen?
Das sechswöchige Praktikum kann gesplittet werden (3 und 3 Wochen oder 2 und 4 Wochen). Die beiden Teile müssen dann allerdings im selben Medium stattfinden, also beispielsweise Zeitung und Zeitung.
Bis wann muss ich das Praktikum absolviert haben?
Der Nachweis der Hospitation (entweder bereits abgeschlossen zum Zeitpunkt der Einschreibung oder ein Nachweis in Form eines Vertrags, dass das Praktikum zu Beginn des Studiums absolviert sein wird) ist zur Einschreibung vorzuweisen (Achtung: Zur Einschreibung - Nicht zur Bewerbung!). Die Studienbewerbung erfolgt online bis zum 15.7. eines Jahres. Wenn Sie dann eine Zulassung bekommen, müssen Sie sich einschreiben, indem Sie verschiedene Unterlagen an uns schicken. Für diese Einschreibung, in der Regel Ende Juli/Anfang August, brauchen Sie dann die Praktikumsbescheinigung).
Das Praktikum kann nicht ganz oder teilweise nach Studienbeginn nachgeholt werden! Dies gilt für das Hauptverfahren ebenso wie für das Nachrückverfahren.
Achtung: Bei noch nicht abgeschlossener Hospitation zum Zeitpunkt der Einschreibung müssen die Bewerber einen Nachweis (z. B. in Form eines Vertrags) erbringen, dass das Praktikum zu Beginn des Studiums absolviert sein wird. Damit kann die Redaktion bescheinigen, dass das Praktikum bis Studienbeginn abgeschlossen sein wird.
Wer ein Soziales oder Ökologisches Jahr o.ä. absolviert und nachweist, dass zwischen Schulabschluss, Freiwilligendienst und Studienbeginn keine 6 Wochen Zeit waren, kann das Praktikum entsprechend verkürzen und die fehlenden Zeiten in den ersten Semesterferien nachholen.
Für den Studiengang Musikjournalismus ist zusätzlich zum Praktikumsnachweis eine musikalische Eignungsprüfung notwendig.
Kann meine freie Mitarbeit statt des Praktikums anerkannt werden?
Eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen wird anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt der Einschreibung mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat:
- Besuch von Terminen und selbständiges Textschreiben
- Bearbeitung fremder Texte (kürzen, umschreiben, titeln)
- Besondere Dienste (z.B. Sonntagsdienst, Spätdienst) in der Redaktion mit Mitarbeit in den Redaktionsstrukturen.
Zusätzlich zur Bescheinigung reichen Sie bitte bei freier Mitarbeit aussagekräftige Arbeitsproben und Honorarabrechnungen ein.
Wie hoch liegt der Numerus Clausus?
Die Bachelor-Studienplätze (35 Journalistik, 20 Wirtschaftspolitischer Journalismus, 12 Wissenschaftsjournalismus) werden nach einem internen Numerus-Clausus-Verfahren vergeben. Der Numerus Clausus lag in der Vergangenheit meist zwischen 1,3 und 2,1, die Wartezeit bei etwa zwei bis vier Semestern.
Kann ich mich bewerben, wenn ich bereits ein Volontariat absolviert habe?
Zusätzlich zu den regulären Studienplätzen stehen in jedem Studiengang Plätze für Bewerberinnen und Bewerber mit einem bereits abgeschlossenen Volontariat zur Verfügung. Dabei muss das Volontariat nach den einschlägigen Bedingungen der geltenden Ausbildungstarifverträge absolviert worden sein. Anerkannt werden Volontariate bei Medien, die den oben für Praktika beschriebenen entsprechen.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Programmschemata usw.)
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das Studium der Journalistik kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
- 15.7.: Bewerbungsschluss für Bachelorstudiengänge Journalistik (35 Studienplätze), Wirtschaftspolitischer Journalismus (25 Studienplätze), Wissenschaftsjournalismus (12 Studienplätze)
- Mitte - Ende Juli: Zulassungsbescheide werden verschickt
- Ende Juli-Anfang August: Einschreibungsfrist (die genaue Frist steht auf den Zulassungsbescheiden)
- Mitte August - Mitte September: Nachrückverfahren, für Wissenschaftsjournalismus z.T. Vorkurse in naturwissenschaftlichen Fächern (s. Homepage der TU Dortmund)
- Orientierungswoche für Erstsemester in der Woche vor dem Vorlesungsbeginn
- Voraussichtlich in der zweiten Oktoberwoche: Vorlesungsbeginn
Sind noch Fragen offen?
Bitte wenden Sie sich per Mail an unsere Studienberatung: