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Angelegenheiten des Prüfungsausschusses

Bei Fragen zur Prüfungsordnung, Anerkennungsfragen, Prüferbestellungen oder Beschwerden können sich die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge Journalistik, Wissenschaftsjournalismus und Wirtschaftspolitischer Journalismus an den Prüfungsausschuss des Instituts für Journalistik wenden. 

Der Prüfungsausschuss wird vom Vorstand des Instituts gewählt. Er besteht aus vier Mitgliedern des Professoriums, von denen eins einem der zugelassenen Zweitfächer angehört, sowie einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Mitgliedern der Studierendenvertretung.

Aus der Mitte seiner Mitglieder wählt der Prüfungsausschuss die/den Prüfungsausschussvorsitzende:n.

Zurzeit sind das:

Auf diese kann der Prüfungssauschuss folgende Aufgaben übertragen: Anerkennungsfragen, Eilentscheidungen, Beschwerden und Prüferbestellungen.

Als erste Anlaufstelle dient die Beratungs- und Koordinierungsstelle des Prüfungsausschusses. Das Team aus wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und studentischen Hilfskräften des Instituts, welche keinem der Prüfungsausschüsse bzw. keiner entscheidenden Instanz angehören, berät und informiert zu Formularen, Verfahrenswegen und richtigen Ansprechpartner:innen. Zurzeit gehören diesem Team die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Miriam Lemmert und Tina Bettels-Schwabbauer sowie die studentische Hilfskraft Charlotte Groß-Hohnacker an. 

Anerkennung von Leistungen

Wenn Sie sich Leistungen aus einem vorigen Studium anerkennen lassen möchten, lesen Sie sich bitte erst die folgenden Hinweise durch, bevor Sie die Beratungs- und Koordinierungsstelle des Prüfungsausschusses kontaktieren.

  • Relevant für diesen Vorgang ist das Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, das Sie sich auf der Webseite der TU Dortmund herunterladen können 
  • Bei der Anerkennung von Leistungen kommt es darauf an, ob Sie in Deutschland oder im Ausland studiert haben, ob Sie dieses frühere Studium bereits teilweise oder vollständig abgeschlossen haben und ob Sie sich die Leistungen im Haupt- oder im Komplementfach anrechnen lassen wollen.

Ich habe in Deutschland studiert und möchte mir meine Leistungen für mein Hauptfach anrechnen lassen.

In diesem Fall müssen Sie bei jedem von Ihnen an einer anderen Hochschule bestandenen Kurs prüfen, welchem Modul des BA-Journalistik (bzw. BA Wissenschaftsjournalismus oder BA Wirtschaftspolitischer Journalismus) dieser Kurs entspricht. Dann müssen Sie mit der/dem betreffenden Modulverantwortlichen sprechen, welche/n Sie im jeweiligen relevanten Modulhandbuch finden. In der Regel müssen Sie ihr/ihm kurz den Inhalt der früher von Ihnen belegten Veranstaltung schildern. Dann entscheidet die/der Modulverantwortliche, ob Ihre frühere Leistung ganz oder teilweise für ein Modul Ihres Studiengangs in Dortmund angerechnet werden kann.

Diese Bestätigung der inhaltlichen Anerkennung der/des Modulverantwortlichen sowie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen reichen Sie sodann im Prüfungsausschuss ein. Je nach Ihrem Studiengang prüft und entscheidet der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende über diesen Antrag. Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung können Sie sich an die Beratungs- und Koordinierungsstelle wenden. Bitte beachten Sie, dass diese Beratungs- und Koordinierungsstelle berät, jedoch keiner Entscheidungsinstanz angehört. Nach Entscheidung der jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden wird Ihr Antrag automatisch an die Zentrale Prüfungsverwaltung weitergeleitet und Sie sehen das Ergebnis der Entscheidung sodann in Ihrem BOSS-Konto. 

Ich habe in Deutschland studiert und möchte mir meine Leistungen für mein Komplementfach / meinen Wahlbereich anrechnen lassen.

Zuerst erkennt ein:e Ansprechpartner:in  des Komplementfachs – ggf. nach Rücksprache mit der/dem entsprechenden Ansprechpartner:in der Journalistik – Ihre Leistungen an (zu den Ansprechpartner:innen). 

Vollständig abgeschlossene Studiengänge können in der Regel komplett als Komplementfach angerechnet werden. Sollten Ihr früheres Studium und Ihr Zweitfach nur teilweise deckungsgleich sein, wenden Sie sich bitte zur Klärung an die Ansprechpartner:innen des Komplementfachs.

Diese Bestätigung der inhaltlichen Anerkennung der/des Modulverantwortlichen sowie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen reichen Sie sodann im Prüfungsausschuss ein. Je nach Ihrem Studiengang prüft und entscheidet der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende über diesen Antrag. Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung können Sie sich an die Beratungs- und Koordinierungsstelle wenden. Bitte beachten Sie, dass diese Beratungs- und Koordinierungsstelle berät, jedoch keiner Entscheidungsinstanz angehört. Nach Entscheidung der/des jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden wird Ihr Antrag automatisch an die Zentrale Prüfungsverwaltung weitergeleitet und Sie sehen das Ergebnis der Entscheidung sodann in Ihrem BOSS-Konto.

Ich habe im Ausland (Erasmus) studiert.

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt über das Erasmus-Büro am Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus: erasmusj(at)post.uni-dortmund.de

Ich habe im Ausland (nicht Erasmus) studiert.

Zunächst entscheidet das Referat Internationales, welche Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen überhaupt in Deutschland angerechnet werden können. Dabei gelten unter Umständen – abhängig davon, in welchem Land Sie studiert haben – die Leistungen der ersten Studiensemester an einer ausländischen Hochschule als eine Art deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Die Anzahl der Semester ist dabei von Land zu Land verschieden. Das hat zur Folge, dass in vielen Fällen überhaupt erst Leistungen ab einem bestimmten Semester an einer ausländischen Universität auf Ihr späteres Studium in Deutschland angerechnet werden können (Nähere Informationen finden Sie in der Anrechnungsrahmenordnung der TU Dortmund. Außerdem können Sie sich bei konkreten Fragen an das Referat Internationales wenden).

Danach entscheidet die/der Modulverantwortliche, ggf. in Abstimmung mit der/dem entsprechenden Lehrenden am Institut für Journalistik, welche der Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden können.

Diese Bestätigung der inhaltlichen Anerkennung der/des Modulverantwortlichen sowie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen reichen Sie sodann im Prüfungsausschuss ein. Je nach Ihrem Studiengang prüft und entscheidet die/der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende über diesen Antrag. Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung können Sie sich an die Beratungs- und Koordinierungsstelle wenden. Bitte beachten Sie, dass diese Beratungs- und Koordinierungsstelle berät, jedoch keiner Entscheidungsinstanz angehört. Nach Entscheidung der jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden wird Ihr Antrag automatisch an die Zentrale Prüfungsverwaltung weitergeleitet und Sie sehen das Ergebnis der Entscheidung sodann in Ihrem BOSS-Konto.

ICH HABE BEREITS EIN ANDERES STUDIUM BEGONNEN ODER ABGESCHLOSSEN. KANN ICH MICH AUF EIN HÖHERES FACHSEMESTER BEWERBEN?

Das ist grundsätzlich möglich, aber wenig aussichtsreich. Auch die höheren Fachsemester sind zulassungsbeschränkt und die vorgesehenen Studienplätze waren auch in diesen Semestern in der Vergangenheit voll belegt.
Falls Sie es dennoch probieren möchten, gelten dieselben Bestimmungen und Fristen wie beim Wechsel von Studienfächern innerhalb des IJ (s.u.). 

Wechsel von Studienfächern innerhalb des IJ

Den Prüfungsausschuss erreichen auch immer wieder Fragen von Studierenden, die innerhalb des Instituts für Journalistik den Studiengang wechseln möchten. Ein Wechsel in höhere Fachsemester zwischen den verschiedenen Journalistik-Studiengängen am IJ ist allerdings nicht so einfach möglich. Die Studiengänge sind auch für höhere Fachsemester zulassungsbeschränkt, d.h. Studierende bekämen nur einen Platz in ihrem gewünschten neuen Hauptfach, sofern freie Studienplätze im jeweiligen Fachsemester vorhanden wären. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies nur sehr selten der Fall ist.

Ich möchte dennoch versuchen, meinen Studiengang innerhalb des IJ zu wechseln.

Vor einem Antrag auf Studiengangswechsel muss ein vollständiger Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen findet sich auf den Internetseiten des Studierendensekretariats. Bei einem Wechsel zum Sommersemester müssen Sie den vollständigen Antrag auf Anerkennung bis zum 15.02. beim Prüfungsausschuss einreichen, sodass dieser geprüft werden kann; im Wintersemester ist die entsprechende Frist der 15.08. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung digital als PDF ein.

Bei Fragen, ob eine inhaltliche Anerkennung in einem jeweiligen Modul denkbar wäre, kontaktieren Sie bitte zunächst die jeweiligen Modulverantwortlichen. Deren Zustimmung fügen Sie sodann dem Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen bei. Sollten Sie noch keine Note haben, benötigen Sie von Ihren jeweiligen Dozent:innen eine Bestätigung, dass Sie die Lehrveranstaltung bestanden haben.

Für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester wären die folgenden anrechenbaren CPs notwendig: FS 2 = 15; FS 3 = 45; FS 4 = 75; FS 5 = 105; FS 6 = 135; FS 7 = 165; FS 8 = 195

Nach Erhalt einer Zulassung kann der Wechsel des Studiengangs beantragt werden, wobei die im Zulassungsbescheid genannte Frist zu beachten ist. Ein entsprechendes Formular („Antrag auf Änderung des Studiums“) findet sich ebenfalls auf den Internetseiten des Studierendensekretariats.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können im Studium einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn sie in Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Prüfungen und Leistungsnachweisen benachteiligt werden. Es ist zu beachten, dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung (z. B. Sinnesbeeinträchtigung, körperliche oder psychische Beeinträchtigung, chronische Erkrankung etc.) handeln muss, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.

Ich habe eine gesundheitliche Beeinträchtigung und möchte einen Nachteilsausgleich beantragen

Die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete Auswirkungen auf das Studium bzw. die Prüfung sind durch ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest zu belegen. Ergänzend können weitere geeignete Nachweise/Dokumente beigefügt werden.

Aus den Belegen muss hervorgehen:

  1. Dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird. Die genaue Diagnose muss nicht genannt werden.
  2. Worin die Einschränkung besteht und wie sich die Einschränkung auf das Studium bzw. die Prüfungssituation auswirkt.
  3. Ggf. Vorschläge, wie ein angemessener Nachteilsausgleich aussehen könnte.

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist ein schriftlicher Antrag, in dem die Notwendigkeit für einen Nachteilsausgleich begründet wird. Eine Möglichkeit zum Download des Formulars "Antrag auf Nachteilsausgleich" finden Sie auf der Seite von DoBuS, der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der TU Dortmund. 

Vor der Antragsstellung empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einer/einem DoBuS-Mitarbeiter:in

Ihren Antrag reichen Sie dann bei der Prüfungsverwaltung Journalistik ein: pruefungsverwaltung-journalistik(at)tu-dortmund.de

Diese registriert den Eingang Ihres Antrags und leitet ihn an den Prüfungsausschuss Journalistik weiter, der über die Gewährung entscheidet. Der Prüfungsausschuss informiert die Prüfungsverwaltung über die Entscheidung. Bei einer Gewährung des Antrags erstellt Ihnen die Prüfungsverwaltung einen formalen Bescheid über den Nachteilsausgleich. 

 

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