Algorithmische Entscheidungsprozesse und Künstliche Intelligenz sind längst Teil unseres Lebens. So nehmen sie auch im medialen Bereich eine zunehmend wichtige Stellung ein, indem sie unsere Aufmerksamkeit lenken und beeinflussen, welche Inhalte wir wahrnehmen.
Dabei lernen sie ständig mehr über unsere Vorlieben und Interessen und passen das Medienangebot fortlaufend daran an. Wie wirkt sich also eine zunehmende Personalisierung auf eine öffentliche Debatte aus - und sind Regeln zur Absicherung der Meinungsvielfalt geboten?
Mit seinem Vortrag zum Thema "Netzöffentlichkeit: neue Regeln für neue Medien" gab Tobias Gostomzyk, IJ-Professor für Medienrecht, einen wichtigen Impuls für die Diskussion bei der Medienversammlung 2018. Er zeichnete den Anpassungsdruck des Rechts im Übergang von einer medienzentrierten Öffentlichkeit zu einer netzzentrierten Öffentlichkeit nach - und bot Lösungen an. Tobias Gostomzyk: "Viele fordern, dass online die gleichen Rechtsregeln gelten sollen wie offline. Und sicher ist das Netz kein rechtsfreier Raum. Allerdings besitzt es eine Eigenlogik. Sie sollten Gesetzgebung und Rechtspraxis respektieren, um internetgerecht zu sein. Vielfach ist es gerade nicht ausreichend, einfach das geltende Recht zu übertragen."