Aufgrund der Maßnahmen, die Bund, Land und Stadt wegen der Coronakrise getroffen haben, ist der Betrieb an der TU Dortmund und damit auch am Institut für Journalistik eingeschränkt. Ab Montag, 16. März, gilt bis auf Weiteres für alle Studierenden ein generelles Betretungsverbot für die Gebäude der TU Dortmund. Der Vorlesungsbeginn wurde auf den 20. April verschoben. Prüfungen mit Präsenzpflicht fallen bis dahin aus. Beschäftigte der TU Dortmund sollen ab dem 18. März im Homeoffice bzw. im Bereitschaftsdienst arbeiten. Öffentliche Veranstaltungen sind verboten; auf andere nicht notwendige Veranstaltungen soll verzichtet werden.
Details dazu finden Sie tagesaktuell in den FAQ der TU Dortmund: https://www.tu-dortmund.de/universitaet/aktuelles/detail/coronavirus-massnahmen-an-der-tu-dortmund/
Das IJ-Team ist in den nächsten Wochen am besten per E-Mail zu erreichen. Die jeweiligen E-Mail-Adressen finden Sie auf den Profilseiten der Beschäftigten.