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Auslandssemester

Das Erasmus-Büro des Instituts für Journalistik (IJ) und das Referat Internationales der TU bieten Ihnen die folgenden Möglichkeiten und Beratungen rund um einen Auslandsaufenthalt im Studium:

For information about an ERASMUS+ semester at the Institute for Journalism for students from abroad click here.

 

Erasmus-Programm

Das Institut für Journalistik pflegt im Rahmen des ERASMUS+-Programms der Europäischen Union Partnerschaften mit 28 Instituten in 16 europäischen Ländern.

 

Unterrichtssprache Englisch

Unterrichtssprache Französisch

Unterrichtssprache Spanisch

Unterrichtssprache Polnisch

Unterrichtssprache Portugiesisch

Unterrichtssprache Italienisch

 

Alle Partnerschulen bieten besondere Ausbildungsschwerpunkte an, darunter Wissenschaftsjournalismus, Fernsehjournalismus oder Photojournalismus. Wieder andere legen ihre Schwerpunkte eher auf theoretisch-kommunikationswissenschaftliche oder soziologische/politikwissenschaftliche Aspekte der Medien. In der Beratung im Erasmus-Büro des Instituts suchen wir gemeinsam nach den Partnerhochschulen, die für Ihr individuelles Profil und Ihre Interessen am besten passen. Für jede:n, der mit Erasmus ein Semester im Ausland verbringen möchte, ist zuvor die Mitarbeit in der Europa-Gruppe der Fachschaft am Institut für Journalistik verpflichtend.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Ich mache ein Auslandssemester mit einem anderen Programm als Erasmus (z.B. ISEP). Wie funktioniert das mit der Anrechnung von im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen?

Das Erasmus-Büro kann Sie (alle Studierende außerhalb des Erasmus-Programms) in Anrechnungsfragen lediglich vorab und unverbindlich beraten, entscheidend sind hier aber die Modulbeauftragten und der jeweils für Sie zuständige Prüfungsausschuss, der nach Ihrer Rückkehr final über die Anrechnung entscheidet. Wir empfehlen daher, dass Sie Ihre Kurswahl so früh wie möglich zunächst mit den jeweiligen Modulbeauftragten derjenigen Module besprechen, in denen Sie sich Leistungen anrechnen lassen wollen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses. Bei Fragen dazu können Sie sich auch an die Beratungs- und Koordinierungsstelle des Prüfungsausschusses wenden.

Erasmus+ /Vor der Bewerbung: Ich studiere Journalistik im Nebenfach. Kann ich mich über das Institut für Journalistik für einen Erasmus-Platz bewerben?

Dies ist grundsätzlich möglich, wir beraten Sie gerne dazu. In jedem Fall ist eine enge Abstimmung mit den Erasmus-Fakultätskoordinator:innen derjenigen Fakultäten bzw. Bereiche notwendig, an denen Sie Ihr Hauptfach studieren, etwa um die Anrechenbarkeit von Kursen auch für Ihr Hauptfach im Ausland zu besprechen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der Bewerbung sowohl an uns als auch an die Koordinator:innen für Ihr Hauptfach.

Bitte beachten Sie, dass wir bei mehreren Bewerber:innen für einen Erasmus-Platz in der Regel Bewerber:innen, die im Hauptfach am Institut für Journalistik studieren, Vorrang geben.

Erasmus+/Vor der Bewerbung: Muss ich für meinen Zweit-/Drittwunsch zusätzlich jeweils eine separates Motivationsschreiben einreichen?

Nein, das ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie in Ihrer Bewerbung Ihren Zweit- und ggf. Drittwunsch kurz in einem Satz angeben. Wir werden diese dann im weiteren Bewerbungsverfahren berücksichtigen.

Erasmus+: Wie hoch wird mein Stipendium sein?

Die von der EU-Kommission festgelegten Förderraten variieren von Land zu Land und von Jahr zu Jahr. Hinzu kommt (ab 2026) ein Reisekostenzuschuss je nach Entfernung sowie ggf. Sonderförderungen (Social Top Ups) für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern im Ausland studieren möchten, Erstakademiker*innen, und erwerbstätige Studierende.

An der TU Dortmund kümmert sich das Referat Internationales um die Berechnung und Auszahlung Ihres individuellen Zuschusses. Dort finden Sie auch weitere Infos dazu.  

Erasmus+: Ich habe die Zusage für einen Studienplatz an einer Parternuniversität erhalten. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Zusage für einen Studienplatz an einer Partneruniversität nominieren wir Sie an der Ihnen zugewiesenen Partneruniversität. Das bedeutet, dass wir sie dort für ihren Aufenthalt anmelden. Für Studierende, die Ihren Auslandsaufenthalt zum Wintersemester des jeweiligen Jahres antreten, gehen die Nominierungen im Zeitraum April/Mai raus. Für Studierende, die Ihren Auslandsaufenthalt zum Sommersemester des darauffolgenden Jahres antreten, gehen die Nominierungen im Zeitraum Oktober/November raus.

Nach der Nominierung durch uns melden sich die Partnerhochschulen mit weiteren Informationen zu Ihrem Erasmus-Semester bei Ihnen, z.B. mit Infos, welche Unterlagen von Ohnen noch bis wann benötigt werden. Dieser Schritt wird in der Regel "Application" genannt. Welche Unterlagen dafür nötig sind, ist je nach Partneruni verschieden. Manche fordern z.B. ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, eine Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen oder auch einen Sprachnachweis für die Unterrichtssprache an. Beachten Sie in jedem Fall die von der Partneruni gesetzten (jeweils unterschiedlichen) Deadlines, zu denen Sie die Unterlagen (häufig in einem Online-Portal der Partner-Uni) einreichen müssen.

 

Erasmus+ / Vor dem Aufenthalt: Wo und bis wann muss ich das Formular für den Mobilitätszuschuss einreichen, um meine Erasmus-Förderung zu erhalten?

Ab der Bewerbungsrunde 2026: Die Bewerbung für den Mobilitätszuschuss füllen Sie nach der Zusage Ihres Erasmus-Platzes durch das Erasmus-Büro der Journalistik im Online-Portal MoveOn aus. Die Frist dafür ist der 31. März. Im Anschluss berechnet das Referat Internationales, wie hoch Ihr Mobilitätszuschuss (Erasmus-Stipendium, Reisekostenzuschuss und ggf. Social Top Ups) ausfallen wird.

Erasmus+: / Vor dem Aufenthalt: Gibt es eine Checkliste, damit ich keine notwendigen Schritte verpasse?

Das Referat Internationales bietet auf seiner Webseite eine Auflistung aller notwendigen Schritte vor, während und nach dem Aufenthalt: https://international.tu-dortmund.de/outgoings/auslandsstudium/erasmus-austauschprogramm/vor-waehrend-nach-dem-aufenthalt/

Erasmus+ / Vor dem Aufenthalt: Was ist das Learning Agreement? Und bis wann muss ich mich darum kümmern?

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, der TU Dortmund und Ihrer Partneruniversität über die Anerkennung der Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes erbringen werden. Im Learning Agreement werden vorab alle Kurse, die Sie im Ausland belegen möchten, sowie die dazugehörigen Kurse an der TU Dortmund, für die Sie sich die Studienleistungen anrechnen lassen möchten, eingetragen. So soll vertraglich sichergestellt werden, dass Sie die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen werden, auch wirklich in Dortmund angerechnet bekommen.

Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts online ausgefüllt werden, idealerweise allerspätestens zwei Wochen vor Antritt Ihres Aufenthalts. Dafür nutzen Sie in der Regel die Plattform https://www.learning-agreement.eu/

In einigen Fällen verlangt auch die Partner-Uni schon vorab ein Learning Agreement, z.B. im Zuge Ihrer Anmeldung/Bewerbung dort. 

Bitte lassen Sie uns vor Abgabe Ihres Learning Agreements bestenfalls Kursbeschreibungen zu den von Ihnen gewählten Kursen im Ausland per E-Mail an erasmus-journalism.fk15(at)tu-dortmund.de zukommen und sprechen Sie Ihre Kurswahl und die Anrechnung hier in Dortmund mit uns ab. 

Das Learning Agreement wird vom Erasmus-Koordinator der Journalistik wie auch von der zuständigen Koordinator:in Ihrer Partner-Uni digital unterschrieben. Das von beiden Seiten unterschriebene Learning Agreement reichen Sie anschließend als PDF im Referat Internationales ein, da es eines der Dokumente ist, die sie für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses einreichen müssen.

Doch keine Angst: Falls sich vor oder auch noch während Ihres Aufenthalts im Ausland Änderungen in der Kurswahl ergeben sollten, können Sie das Learning Agreement jederzeit nachträglich anpassen.

Erasmus+ / Vor dem Aufenthalt: Muss ich eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten während meines Erasmus-Aufenthalts erreichen?

Grundsätzlich sollte der Workload eines Erasmus-Semesters bei 30 ECTS liegen, entsprechend dem Workload eines Semesters an der TU Dortmund. Falls Sie jedoch einen Kurs im Ausland nicht bestehen sollten, ist das keine Katastrophe. Damit die Erasmus-Förderung nicht nach Ende Ihres Aufenthalts zurückgezahlt werden muss, müssen mindestens 15 ECTS pro Semester erfolgreich abgeschlossen werden (Ausnahmen für Härtefälle sind möglich).

Erasmus+ / Vor und nach dem Aufenthalt: Welche Kurse aus dem Erasmus-Semester kann ich mir anrechnen lassen?

Ihre bestandenen Kurse werden Ihnen entsprechend der Absprachen im Learning Agreement an der TU Dortmund angerechnet. Nicht bestandene Kurse können nicht angerechnet werden. Falls Sie einen Kurs zusätzlich absolviert haben bzw. sich einen Kurs nicht für ein Modul an der TU Dortmund anrechnen lassen können, können Sie diesen Kurs auf dem Recognition Outcomes als Zusatzleistung eintragen. Dann wird dieser Kurs auch im BOSS-System bzw. auf Ihrem Abschlusszeugnis mit aufgeführt. Sollten Sie nach Ihrer Rückkehr noch einmal etwas an der bisher im Learning Agreement festgehaltenen Anrechnung ändern wollen, ist dies nach Rücksprache ebenfalls möglich. 

Erasmus+ / Nach dem Aufenthalt: Wie rechne ich meine Noten aus dem Ausland in deutsche Noten um?

Sobald Sie Ihr Transcript of Records am Ende Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrer Partneruniversität erhalten haben, können Sie ihre Noten selbständig umrechnen und im Recognition of Outcomes eintragen. Dazu benutzen Sie bitte die "Aachener Tabelle" zur Anrechnung ausländischer Noten ins deutsche System.

Erasmus+/Nach dem Aufenthalt: Wie und wo reiche ich mein Transcript of Records und Recognition Outcomes ein?

Sobald Sie das Transcript of Records am Ende Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrer Partneruniversität erhalten haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail zu. Das gilt ebenso für das Recognition Outcomes. Sobald Sie alle Leistungen eingetragen haben, senden Sie uns das Recognition Outcomes per E-Mail zu. Wir leiten beide Dokumente an die Zentrale Prüfungsverwaltung und das Referat Internationales weiter. Sie müssen sich dann nicht mehr darum kümmern.

Erasmus+: An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für alle organisatorischen Fragen rund um die Erasmus-Förderung etc. ist das Referat Internationales zuständig, wo Sie die Kolleginnen unter erasmus-outgoings(at)tu-dortmund.de erreichen. Um alle fachlichen Fragen (Anrechnung und Auswahl der Kurse, Learning Agreement und Recognition of Outcomes) kümmern wir uns im Erasmus-Büro der Journalistik.
 

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