Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Volontariat
Zusätzlich zu den regulären Studienplätzen stehen in jedem Studiengang Plätze für Bewerberinnen und Bewerber mit einem bereits abgeschlossenen Volontariat zur Verfügung. Dabei muss das Volontariat nach den einschlägigen Bedingungen der geltenden Ausbildungstarifverträge absolviert worden sein. Anerkannt werden Volontariate bei Medien, die den für Praktika beschriebenen entsprechen.
• Zu den Einschreibungsvoraussetzungen
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Programmschemata usw.)